Garantie Bestimmung

Die Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers für sein Produkt. Da die Garantie eine freiwillige, herstellerabhängige Leistung ist, kann sie von Hersteller zu Hersteller variieren. Bei speziellen Fragen zur Garantie Ihres Produkts wenden Sie sich bitte an den Hersteller.
 

Gewährleistung

Der Kunde hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Dies gilt für Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler.
In den ersten 6. Monaten ab Kauf, liegt die Beweispflicht beim Händler/Hersteller. Er gewährleistet, dass sein Produkt bei Vertragsabschluss mangelfrei ist. Ab dem 7. Monat gilt die sogenannte "Beweisumkehr". Nun liegt die Beweispflicht beim Verbraucher.

Die Gewährleistung bezieht sich auf alle Produkte in unserem Onlineshop. Sollte ein online gekauftes Produkt nicht mangelfrei sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter zemto@live.de.
Hilfreich für eine schnelle bearbeitung sind dabei Fotos oder Videos.

Verschleißteile

Eine Sonderstellung der Gewährleistung entsteht bei Verschleißteilen. Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch Nutzung "abgefahren" sind. Hierzu ein Beispiel: Das Fahrrad ist ohne Mängel an den Kunden ausgeliefert worden. Innerhalb der ersten 6 Monate werden z.B. die Felgenbremsen stark beansprucht, so dass die Bremsbeläge heruntergefahren sind und ausgetauscht werden müssen. In diesem Fall unterliegen die Bremsen nicht der Gewährleistung, da es einen normalen Verschleiß durch Nutzung des Fahrrads darstellt.

Dabei werden insbesondere die folgenden Teile als Verschleißteile betrachtet:

Akkus, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer), Felgen (bei Felgenbremsen), Griffe, Innenlager, Kette, Kettenblätter, Lagersätze bei vollgefederten Rahmen, Nabenlager, Reifen, Ritzel, Steuersatz, Seilzüge, Sattel, versenkbaren Sattelstützen.